Klagen

Wir tun es: Behörden zur Auskunft zwingen

von David Schraven

Kommunale Behörden sperren sich gerne gegen Auskünfte – vor allem im Norden des Ruhrgebietes. Unser Reporter Benedict Wermter recherchiert hier gerade einen interessanten Sachverhalt und läuft vor eine Wand. Jetzt muss er den Rechtsweg beschreiten, um seine Recherche zu Ende führen zu können. Für uns kein Problem — wir können damit die Tipps in der Praxis erproben, die wir in unserem E-Book „Behörden zur Auskunft zwingen“ erklären. Wir werden den ganzen Klageweg öffentlich durchführen. Über Unterstützung freuen wir uns.

Und das ist der Fall: Ein kommunales Softwareunternehmen aus dem Ruhrgebiet hat in der Vergangenheit bundesweit dutzende Mitarbeiter von fremden Behörden beschäftigt. Die Firma heißt Prosoz. Die freien Mitarbeiter bekamen Geld dafür, dass sie Schulungen durchführten und die Software des kommunalen Unternehmens pflegten. Das besondere daran: die Behörden der freien Mitarbeiter waren gleichzeitig Kunden des kommunalen Softwareunternehmens. Wir finden das auf den ersten Blick ungewöhnlich. Wieso beschäftigt eine kommunale Firma Mitarbeiter von Kunden?

Wir fingen an zu recherchieren: Ist das normal? Machen das alle Firmen so? Oder ist das ein zweifelhafter Grenzweg? Manche Konkurrenten sprechen von Korruption. Das kommunale Unternehmen gilt als deutscher Marktführer in der Entwicklung von EDV-Programmen für Bau- und Sozialwesen.

Leider hat das Unternehmen bis heute keine Auskünfte auf unsere Fragen gegeben. Wir können also den Sachverhalt nicht beurteilen oder abschließend einschätzen. Allerdings macht uns die organisierte Schweigemauer und Intransparenz skeptisch. Soll da etwas verschleiert werden?

Kommunale Unternehmen sind unter bestimmten Gründen zur Auskunft verpflichtet. Der Softwarehersteller erfüllt beide Kriterien, um rechtlich als Behörde zu gelten: Erstens gehört das Unternehmen einer Stadt und wird von dieser kontrolliert. Zweitens nimmt es Aufgaben der Daseinsvorsorge war, indem es Softwareanwendungen für Sozialleistungen und Bauverwaltungen entwickelt. Ohne diese Software wären die Aufgaben der Daseinsvorsorge kaum von den Kommunen zu bewältigen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist das kommunale Unternehmen damit nach dem Landespressegesetz auskunftspflichtig.

Derzeit antwortet die Geschäftsleitung des kommunalen Unternehmens nicht mehr auf unsere Anfragen. Dadurch zwingt uns der Softwarehersteller zum Weg durch die Gerichte. Wir bedauern das sehr, denn bei einer solch klaren Rechtslage, wie der vorliegenden, wäre es besser, wenn das Unternehmen seine Schweigemauer bricht und dem Gericht die Arbeit erspart.

Hier findet ihr unser E-Book „Behörden zur Auskunft zwingen“

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